Unsere Satzung vom 22.02.2012

Satzung des Vereins „France Treff e.V.“

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform

(1) Der Verein führt den Namen „France-Treff e.V.“.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Ibbenbüren und ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der französischen Sprache und Kultur, die Vertiefung der deutsch-französischen Beziehungen auf allen Gebieten, um dadurch zur Verständigung der beiden Völker beizutragen und einen Beitrag zur weiteren Annäherung der europäischen Völker zu leisten.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Zuwendungen aus Mitgliedsbeiträgen, freiwilligen Spenden, Erlösen aus Veranstaltungen, sowie den persönlichen Einsatz und Öffentlichkeitsarbeit durch die Vereinsmitglieder für die Zwecke des Vereins.

Verwirklicht wird der Vereinszweck insbesondere durch regelmäßige Kulturangebote, wie beispielsweise -allerdings nicht abschließend-: Diskussionsrunden und Treffen auch und insbesondere für französischsprachiger Literatur und Zeitungen, Theaterveranstaltungen, kinemotagraphischer Veranstaltungen, musikalischer Vorführungen und kulinarischer Veranstaltungen usw.

Der Verein gibt den mit der französischer Sprache tätigen Personen, insbesondere seinen Mitgliedern, die Möglichkeit zur Weiterbildung in Französisch, und zwar durch Vorträge, Diskussionen, Seminare und ähnliche Veranstaltungen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

…………….Aushändigung erfolgt nach Anfrage